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Anfrage 4997/2020-2025 · Rat der Stadt Bielefeld · 3. November 2022 · TOP 3.7

Veranstaltung zum 99. Jahrestag der Gründung der türkischen Republik im Neuen Rathaus

Anfrage der AfD-Ratsgruppe vom 26.10.2022

  • AfD

Gefragt

Die AfD-Ratsgruppe fragt, unter welchen Bedingungen ausländische politische Parteien oder Privatpersonen Veranstaltungen im Rathaus oder in anderen städtischen Räumlichkeiten abhalten dürfen. Hintergrund ist eine Veranstaltung zum 99. Jahrestag der Gründung der türkischen Republik im Neuen Rathaus, an der auch türkische Parlamentsmitglieder teilnahmen.

Antwort der Verwaltung

Die Stadtverwaltung verweist auf die geltende Benutzungs- und Entgeltordnung für den Ratssaal und die Sitzungsräume. Demnach dürfen ausländische Parteien und Privatpersonen Räume nutzen, wenn freie Kapazitäten vorhanden sind, ein Zeitplan sowie ein Programm vorliegen und die Veranstaltung im Einklang mit dem geltenden Recht sowie der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. Wahlkampfveranstaltungen im Alten Rathaus sind ausgeschlossen, und Nutzungen können abgelehnt werden, falls konkrete Gefahren oder der Aufruf zu Rechtsverstößen drohen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Raumnutzung
  • #Rathaus
  • #Veranstaltungsgenehmigung
  • #Benutzungsordnung