Gefragt
Die Fraktion DIE LINKE erkundigt sich nach der städtischen Unterstützung für Maßnahmen zur Versickerung oder Nutzung von Regenwasser auf Privatgrundstücken. Zudem fragt sie nach finanziellen Anreizen über Gebühreneinsparungen, Fördermöglichkeiten sowie dem Nutzen einer verstärkten Beratung.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung teilt mit, dass bei einer möglichen Versickerung vor Ort die Abwasserbeseitigungspflicht auf Grundstückseigentümer übertragen werden kann, wodurch die Kanalbenutzungsgebühr für Regenwasser entfällt. Maßnahmen zur Versickerung sind genehmigungspflichtig und werden zur Entlastung der Gewässer sowie zur Grundwasseranreicherung grundsätzlich befürwortet. Da die Machbarkeit von zahlreichen Faktoren wie den Bodenverhältnissen oder Abständen abhängt, bietet die Stadt Einzelfallentscheidungen, Vor-Ort-Beratungen und Informationsmaterialien an.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.