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Anfrage 5376/2020-2025 · Finanz- und Personalausschuss · 24. Januar 2023 · TOP 3.1

Anfrage Mehrbelastung Umsatzsteuer

  • FDP

Gefragt

Die FDP-Fraktion erkundigt sich nach der geschätzten jährlichen Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger durch die Neuregelung der Umsatzsteuer. Hintergrund ist die Mitteilung, dass künftig rund 800 Sachverhalte der Stadtverwaltung der Umsatzsteuer unterliegen sollen.

Antwort der Verwaltung

Die Stadtverwaltung erklärt, dass durch eine bis zum 31. Dezember 2024 verlängerte Übergangsfrist vorerst keine Mehrbelastungen entstehen. Künftig sollen Entgelte für städtische Dienstleistungen wie Parkgebühren, Raumvermietungen oder bestimmte Kursangebote um die Umsatzsteuer angepasst werden, um Belastungen für den städtischen Haushalt abzuwenden. Eine genaue Gesamtsumme der künftigen Mehrbelastung kann wegen der Vielzahl an Leistungen und fehlenden Vergleichszahlen derzeit nicht beziffert werden.

  • Rund 800 Sachverhalte der Stadt müssen künftig der Umsatzbesteuerung unterworfen werden.
  • Bis zum 31.12.2024 entsteht aufgrund einer Übergangsregelung keine Mehrbelastung für die Bürgerschaft.
  • Bei den Parkgebühren auf bestimmten öffentlichen Flächen lag der Umsatz im Jahr 2021 bei 56.737 Euro.
  • Die Vermietung von Veranstaltungsräumen im Theater Bielefeld erbrachte 2021 einen Umsatz von 26.400 Euro.
  • Für Sonderanlieferungen beim Umweltbetrieb fielen 2021 Entgelte von 15.097 Euro an.
  • Einige Leistungen werden erst ab Überschreiten einer Grenze von 17.500 Euro Umsatz pro Kalenderjahr steuerpflichtig.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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