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Anfrage 5432/2020-2025 · Stadtentwicklungsausschuss · 24. Januar 2023 · TOP 3.4

Rechtliche Bewertung der Variante 6 zum Umbau Johannistal, Anfrage FDP vom 17.01.2023

  • FDP

Gefragt

Die FDP erkundigt sich, ob die geplante Ausbauvariante 6 für die Straße Johannistal die gesetzlichen Vorschriften bezüglich des Fußverkehrs, insbesondere zur Barrierefreiheit und zum Schutz bedürftiger Personen, einhält. Sie bezweifelt unter anderem wegen des Fußverkehrs auf der Südseite und des gemeinsamen Geh- und Radwegs im Norden, ob die Planung rechtskonform und klagesicher ist.

Antwort der Verwaltung

Das Amt für Verkehr stellt klar, dass es keine starren gesetzlichen Vorschriften für den Straßenneu- oder -umbau gibt, sondern technische Regelwerke und DIN-Normen den Stand der Technik definieren. Aufgrund des begrenzten Raumes und der vielen Nutzungsansprüche ließen sich Abweichungen von diesen Empfehlungen nicht vermeiden, wurden aber im Planungsprozess dokumentiert und begründet. Variante 6 stellt aus Sicht der Verwaltung einen tragfähigen Kompromiss dar, bei dem bergauf fahrender Radverkehr die Nordseite mitnutzen kann und bergab fahrender Radverkehr auf der Fahrbahn geführt wird, um Fußgänger zu schützen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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