Gefragt
Die FDP im Rat der Stadt Bielefeld erkundigt sich nach dem finanziellen und zeitlichen Mehraufwand bei der Wegesicherung durch das Inkrafttreten der Baumschutzsatzung und fragt, ob stets ein Baumprüfer hinzugezogen werden muss. Zudem möchte sie wissen, welche Auswirkungen die Satzung auf die städtische Ausbildung in den Bereichen Forstwirtschaft, Gärtnerei und Feuerwehr hat.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung stellt klar, dass die Verkehrssicherungspflicht unabhängig von der Baumschutzsatzung beim jeweiligen Grundstückseigentümer liegt, weshalb durch die Satzung kein Mehraufwand bei der Wegesicherung entsteht. Die Hinzuziehung eines Baumprüfers ist rechtlich nicht verpflichtend, kann jedoch bei fehlender Fachkunde hilfreich sein. Auswirkungen auf die städtischen Ausbildungsbereiche sind nicht erkennbar, da Waldbewirtschaftung und verkehrssichernde Maßnahmen der Feuerwehr nicht unter die Baumschutzsatzung fallen und auch für den Garten- und Landschaftsbau keine Änderungen entstehen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
- #Baumschutzsatzung
- #Verkehrssicherungspflicht
- #Wegesicherung
- #Ausbildung
Hat das dein Interesse geweckt?
Schau doch mal persönlich vorbei!
- Termin speichern
-
Termin speichern
· Stadtbezirk Schildesche
Führung durch das historische Schildesche
Stiftskirche Schildesche, An der Stiftskriche 1, 33611, Bielefeld, Deutschland
-
Termin speichern
Offene Fraktionssitzung-Gespräch mit Karsten Lamm
Altes Rathaus, Niederwall 25, 33602, Bielefeld, Deutschland
Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.