Frisch Auf! Bielefeld

Anfrage 5535/2020-2025 · Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz · 7. Februar 2023 · TOP 3.2

Baumschutzsatzung

Anfrage der FDP vom 30.01.2023

  • FDP

Gefragt

Die FDP im Rat der Stadt Bielefeld erkundigt sich nach dem finanziellen und zeitlichen Mehraufwand bei der Wegesicherung durch das Inkrafttreten der Baumschutzsatzung und fragt, ob stets ein Baumprüfer hinzugezogen werden muss. Zudem möchte sie wissen, welche Auswirkungen die Satzung auf die städtische Ausbildung in den Bereichen Forstwirtschaft, Gärtnerei und Feuerwehr hat.

Antwort der Verwaltung

Die Stadtverwaltung stellt klar, dass die Verkehrssicherungspflicht unabhängig von der Baumschutzsatzung beim jeweiligen Grundstückseigentümer liegt, weshalb durch die Satzung kein Mehraufwand bei der Wegesicherung entsteht. Die Hinzuziehung eines Baumprüfers ist rechtlich nicht verpflichtend, kann jedoch bei fehlender Fachkunde hilfreich sein. Auswirkungen auf die städtischen Ausbildungsbereiche sind nicht erkennbar, da Waldbewirtschaftung und verkehrssichernde Maßnahmen der Feuerwehr nicht unter die Baumschutzsatzung fallen und auch für den Garten- und Landschaftsbau keine Änderungen entstehen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Baumschutzsatzung
  • #Verkehrssicherungspflicht
  • #Wegesicherung
  • #Ausbildung

Hat das dein Interesse geweckt?

Schau doch mal persönlich vorbei!

Alle Termine Website

Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.