Gefragt
Die Fraktion DIE LINKE fragt, ob mit dem Satzungsbeschluss und der Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 die Voraussetzungen für das Baurecht auf dem Campus-Nord erfüllt sind.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung stellt klar, dass der seit August 2018 rechtsverbindliche Bebauungsplan die planungsrechtlichen Grundlagen für den Stadtbahnausbau und die Weiterentwicklung des Campus schafft. Für konkrete bauliche Nutzungen in Teilbereichen des Campus-Nord ist jedoch festgesetzt, dass die Anbindung an die Schlosshofstraße und die Verlängerung der Stadtbahn tatsächlich realisiert sein müssen. Für diese Erschließungsmaßnahmen laufen derzeit noch vertragliche Abstimmungen zwischen der Stadt Bielefeld und dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW.
- Der Bebauungsplan ist seit dem 23. August 2018 rechtsverbindlich.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
- #Linie 4
- #Stadtbahn
- #Campus Nord
- #Baurecht
- #Verkehrswende
Hat das dein Interesse geweckt?
Schau doch mal persönlich vorbei!
Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.