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Anfrage 5625/2020-2025 · Stadtentwicklungsausschuss · 22. Februar 2023 · TOP 3.9

Bauen - Bauleitplanung, Anfrage DIE LINKE vom 14.02.2023

  • Linke

Gefragt

Die Fraktion DIE LINKE fragt, wie viele per Aufstellungsbeschluss beschlossene Bebauungspläne aktuell nicht weiterbearbeitet werden. Zudem erkundigt sie sich nach einer Strategie zum künftigen Umgang mit diesen ruhenden Verfahren.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung teilt mit, dass eine vollständige Auflistung ruhender Bebauungsplanverfahren kurzfristig nicht erstellt werden kann. Die Gründe für den Stillstand sind vielfältig, etwa entfallenes privates Interesse, weggefallene Sicherungszwecke oder vorübergehende planerische Konflikte. Ist eine Fortführung ausgeschlossen, wird dem Ausschuss die formelle Einstellung vorgeschlagen, während andere Verfahren bei veränderten Rahmenbedingungen wieder aufgenommen werden können. Für Grundstückseigentümer entstehen im Regelfall keine Nachteile, da Bauvorhaben nach geltendem Planungsrecht weiterhin genehmigt werden können.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Bauleitplanung
  • #Bebauungspläne
  • #Aufstellungsbeschluss
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