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Anfrage 5673/2020-2025 · Rat der Stadt Bielefeld · 2. März 2023 · TOP 2.2

Statt "Wir haben Platz": Mietgarantie für Mieter kommunaler Wohnungsgesellschaften

Anfrage der AfD-Ratsgruppe vom 22.02.2023

  • AfD
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die AfD-Ratsgruppe erkundigt sich unter Verweis auf Kündigungen kommunaler Mieter in Lörrach, ob die Stadt Bielefeld Kündigungen bei ihren kommunalen Wohnungsgesellschaften plant, um dort Geflüchtete unterzubringen, oder eine Garantie dagegen aussprechen kann. Zudem erfragt sie die Anzahl der ausreisepflichtigen Personen in Bielefeld über die vergangenen 15 Jahre.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung stellt klar, dass Mietverträge direkt zwischen den Wohnungsgesellschaften und den Mietenden geschlossen werden. Da die Stadt Bielefeld nicht Vertragspartei ist, kann sie weder Mietverhältnisse kündigen noch entsprechende Garantien aussprechen. Zudem erklärt die Verwaltung, dass ausreisepflichtige Personen erst seit April 2015 statistisch erfasst werden, wobei deren Anzahl den geduldeten Personen entspricht.
Zahlen
  • Zum 1. April 2015 gab es 417 geduldete Ausreisepflichtige in Bielefeld.
  • Zum 1. Januar 2021 lag die Zahl der Geduldeten bei 973 Personen.
  • Zum 1. Januar 2023 hielten sich 783 geduldete Ausreisepflichtige in der Stadt auf.

#Wohnungsgesellschaften #Mietverträge #Flüchtlingsunterbringung #Ausreisepflicht

Ausgewertet: 5673 Anfrage AfD Mietgarantie für Mieter kommunaler Wohnungsgesellschaften · 5673 Antwort der Verwaltung

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