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Anfrage 6047/2020-2025 · Digitalisierungsausschuss · 4. Mai 2023 · TOP 3.1

Anfrage der SPD-Ratsfraktion "Planung von Bürger*innensprechstunden"

  • SPD
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die SPD-Fraktion erkundigt sich nach den Vorlaufzeiten bei der Terminbuchung in Behörden wie dem Standesamt und der Ausländerbehörde, bei denen Termine teils nur bis zu zwei Wochen im Voraus buchbar sind. Zudem fragt sie, ob es Notfallsprechstunden für besonders dringende Anliegen gibt.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass Termine im Bürgeramt grundsätzlich in einem gestuften Verfahren mit einem Vorlauf von in der Regel vier Wochen freigeschaltet werden, ergänzt um kurzfristige Termine. In der Ausländerbehörde ist der Vorlauf wegen der angespannten Lage derzeit auf maximal zwei Wochen begrenzt, um langfristige Ausbuchungen zu vermeiden; nach einer räumlichen Erweiterung im August 2023 soll dort wieder der Vier-Wochen-Vorlauf gelten. Für dringende Fälle werden in allen Bereichen des Bürgeramtes Notfalltermine außerhalb des regulären Angebots vereinbart.
Zahlen
  • Der reguläre zeitliche Vorlauf für die Freischaltung von Terminen beträgt in der Regel 4 Wochen.
  • Aufgrund der angespannten Terminsituation beträgt der Vorlauf in der Ausländerbehörde aktuell maximal 2 Wochen.
  • Die geplante räumliche Erweiterung der Ausländerbehörde soll im August 2023 umgesetzt werden.

#Terminbuchung #Bürgeramt #Ausländerbehörde #Standesamt #Notfalltermine

Ausgewertet: Anfrage SPD Terminbuchung · Antwort der Verwaltung Terminkonzept

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