Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
- Gefragt
- Die FDP-Fraktion fragt nach dem aktuellen Sachstand zur Ermöglichung von Außengastronomie, die nicht nur unmittelbar vor der eigenen Haustür stattfindet. Sie bezieht sich dabei auf eine frühere Zusage der Verwaltung, dies bis zur nächsten Saison zu ermöglichen.
- Antwort der Verwaltung
- Das Amt für Verkehr teilt mit, dass entsprechende Anträge im Jahr 2023 im Rahmen des behördlichen Ermessens geprüft und genehmigt werden. Zudem wird die Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld derzeit überarbeitet. Diese Neufassung soll künftig auch feste Regelungen für Außengastronomie über die unmittelbare Fläche vor dem eigenen Betrieb hinaus enthalten.
#Außengastronomie #Sondernutzungssatzung #Gastronomie
Ausgewertet: 44-Anfrage FDP Ausschuss · 2023-05-02 StEA Antwort auf Anfrage FDP Außengastronomie
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- 2. Mai 2023 · Stadtentwicklungsausschuss · TOP 3.8 Tagesordnung Sitzung im Ratsinformationssystem