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Anfrage 6070/2020-2025 · Digitalisierungsausschuss · 4. Mai 2023 · TOP 3.2

Anfrage der Ratsfraktion Die LINKE "Umsetzung EfA-Leistungen"

  • Linke
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die Ratsfraktion Die LINKE fragt, ob der aktuelle IT-Dienstleister digitale Lösungen aus dem EfA-Konzept („Einer für Alle“) ohne Einschränkung umsetzen und der Stadt Bielefeld bereitstellen kann. Hintergrund ist die föderale Struktur der Bundesrepublik, bei der sichergestellt werden soll, dass andernorts entwickelte Verwaltungsprozesse auch lokal nutzbar sind.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass digitale Lösungen aus anderen Bundesländern nicht direkt übernommen werden können, sondern über die Einrichtung „d-NRW“ als Schnittstelle bereitgestellt werden müssen. Zudem wird zwischen einer verpflichtenden Nachnutzung bei Weisungsaufgaben und einer freiwilligen Übernahme unterschieden. Nach Angaben der Verwaltung bestehen regelmäßig rechtliche, technische, inhaltliche sowie finanzielle Hürden, und es mangelt derzeit an der Quantität und Qualität geeigneter Lösungen.

#Digitalisierung #EfA-Leistungen #Verwaltungsleistungen #E-Government

Ausgewertet: Anfrage kommunale Prozesse · Antwort der Verwaltung Prozesse Bund Land Kommune

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