Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
- Gefragt
- Die FDP-Fraktion fragt nach den Kosten und Rahmenbedingungen beim Einbau stationärer Luftfilteranlagen an Schulen. Sie möchte wissen, ob durch Fristüberschreitungen Mehrkosten entstehen, wie Fluchtwege gesichert wurden und ob freiwerdende Geräte an weiterführende Schulen gehen können.
- Antwort der Verwaltung
- Die Stadtverwaltung erklärt, dass keine Mehrkosten entstehen, da der Fördermittelgeber eine Frist für den Verwendungsnachweis bis Mitte Juli 2023 gewährt hat und die letzten Anlagen planmäßig Ende Mai montiert werden. Flucht- und Rettungswege werden durch den Einbau nicht beeinträchtigt, weshalb eine Beteiligung der Feuerwehr baurechtlich nicht erforderlich war. Ein Einbau an weiterführenden Schulen ist nicht vorgesehen, da der Rat der Stadt Bielefeld im Februar 2023 beschlossen hat, sich aus Zeitgründen auf Grundschulen zu beschränken.
- Zahlen
-
- Bis zum 17. Juli 2023 muss der Verwendungsnachweis beim Fördermittelgeber geführt werden.
- Der ursprüngliche Bewilligungszeitraum für die Förderung endete am 17. April 2023.
- Am 2. Februar 2023 beschloss der Rat der Stadt Bielefeld, sich bei den Lüftungsanlagen ausschließlich auf die Primarstufe zu fokussieren.
#Luftfilteranlagen #Schulen #Brandschutz #Fördergelder
Ausgewertet: 6107 Anfrage FDP stat. Luftfilteanlagen · 6107 Antwort der Verwaltung
Im Ratsinformationssystem
Behandelt in
- 11. Mai 2023 · Rat der Stadt Bielefeld · TOP 2.4 Tagesordnung Sitzung im Ratsinformationssystem