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Anfrage 6728/2020-2025 · Betriebsausschuss Umweltbetrieb · 26. September 2023 · TOP 3.4

Konzeptionelle Ideen im Bereich der Friedhöfe zur Kostenneutralität bei der Unterhaltung

Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die SPD-Fraktion fragt, welche konzeptionellen Ideen bei den Friedhöfen zu einer Kostenneutralität bei der Unterhaltung führen können. Die Begründung sollte mündlich erfolgen.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung hält eine flächendeckende Kostenneutralität wegen des Wandels in der Bestattungskultur und bestehender Überkapazitäten für kaum umsetzbar. Im Rahmen der Friedhofsbedarfsplanung seien jedoch Teilbereiche denkbar, in denen durch eine extensivere Pflege der Natur geholfen und Kosten gesenkt werden könnten. Zudem wird die Gebührenbedarfsberechnung für eine Anpassung im Frühjahr 2024 überarbeitet, wobei auch die Rolle der Friedhöfe als Grün- und Erholungsflächen sowie für den Klimaschutz berücksichtigt wird.
Zahlen
  • Der Kostendeckungsgrad bei den Friedhofsgebühren liegt über alle Kostenträger hinweg bei 69,8 Prozent.
  • Bei den Hauptkostenträgern wie Gräbernutzungsrechten, Bestattungen und Leichenhallen beträgt der Kostendeckungsgrad 67,8 Prozent.

#Friedhöfe #Friedhofsgebühren #Kostendeckung #Bestattungskultur

Ausgewertet: SPD-Anfrage Kostenneutralitaet Friedhoefe · Antwort zur Anfrage 3.4

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