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Anfrage 6749/2020-2025 · Betriebsausschuss Umweltbetrieb · 26. September 2023 · TOP 3.2

Weihnachtsbäume und Baumschutzsatzung

Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die FDP-Fraktion erkundigt sich nach den Konsequenzen der Baumschutzsatzung auf gespendete Weihnachtsbäume aus dem Vorjahr. Sie fragt, ob abgewiesene Baumspender entschädigt wurden, ob Fällgenehmigungen erteilt wurden und welche Kosten für die Baumbeschaffung im laufenden Jahr erwartet werden.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung teilt mit, dass abgewiesene Baumspender aus dem Jahr 2022 nicht entschädigt wurden. Für Bäume im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung wurden keine Fällgenehmigungen erteilt, lediglich für einen Baum außerhalb dieses Bereichs gab es eine Genehmigung. Die Kosten für die Beschaffung der Weihnachtsbäume im laufenden Jahr werden auf etwa 10.000 Euro geschätzt, wobei lokale Anbieter angefragt wurden.
Zahlen
  • Für die Beschaffung der Weihnachtsbäume werden Kosten von rund 10.000 Euro geschätzt.
  • Es wurde 1 Genehmigung für die Fällung eines Baumes außerhalb des Geltungsbereichs der Baumschutzsatzung erteilt.

#Weihnachtsbäume #Baumschutzsatzung #Baumfällung #Baumspende

Ausgewertet: 20230425 BUWB Weihnachtsbäume · Antwort zur Anfrage 3.2

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