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Anfrage 7067/2020-2025 · Schul- u. Sportausschuss · 14. November 2023 · TOP 2.3.2

Anfrage der CDU-Ratsfraktion vom 06.11.2023 zum Thema "Gewalt auf dem Fußballplatz"

  • CDU
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die CDU-Ratsfraktion fragt nach Handlungsmöglichkeiten der Verwaltung gegen Gewalt auf Fußballplätzen und erkundigt sich nach konkreten Maßnahmen infolge von Ausschreitungen bei einem Spiel zwischen dem TuS Brake II und dem SV Roj. Zudem will sie wissen, ob restriktive Schritte erwogen werden.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass die Spielorganisation sowie die Sanktionierung von Vorfällen in der Zuständigkeit der Sportfachverbände und deren Sportgerichten liegen, weshalb die eigenen Eingriffsmöglichkeiten äußerst begrenzt sind. Der Vorfall zwischen dem TuS Brake II und dem SV Roj wurde durch das Verbandssportgericht des FLVW mit Geldstrafen und Sperren verhandelt und abgeschlossen. Restriktive städtische Maßnahmen wie der Entzug von Sportstättennutzungszeiten kommen laut Verwaltung nicht in Betracht, da die Stadt keine eigenen Beobachter vor Ort hat, um Vorfälle objektiv zu bewerten.

#Gewaltprävention #Fußball #Sportstätten #Sportgerichtsbarkeit

Ausgewertet: 40-Anfrage CDU Ausschuss · 20231106 Anfrage CDU Gewalt auf dem Fußballplatz · TOP 2.3.2 Gewalt auf Sportplätzen Antwort Verwaltung

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