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Anfrage 7067/2020-2025 · Schul- u. Sportausschuss · 14. November 2023 · TOP 2.3.2

Gewalt auf dem Fußballplatz

Anfrage der CDU-Ratsfraktion vom 06.11.2023

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Ratsfraktion fragt nach Handlungsmöglichkeiten der Verwaltung gegen Gewalt auf Fußballplätzen und erkundigt sich nach konkreten Maßnahmen infolge von Ausschreitungen bei einem Spiel zwischen dem TuS Brake II und dem SV Roj. Zudem will sie wissen, ob restriktive Schritte erwogen werden.

Antwort der Verwaltung

Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass die Spielorganisation sowie die Sanktionierung von Vorfällen in der Zuständigkeit der Sportfachverbände und deren Sportgerichten liegen, weshalb die eigenen Eingriffsmöglichkeiten äußerst begrenzt sind. Der Vorfall zwischen dem TuS Brake II und dem SV Roj wurde durch das Verbandssportgericht des FLVW mit Geldstrafen und Sperren verhandelt und abgeschlossen. Restriktive städtische Maßnahmen wie der Entzug von Sportstättennutzungszeiten kommen laut Verwaltung nicht in Betracht, da die Stadt keine eigenen Beobachter vor Ort hat, um Vorfälle objektiv zu bewerten.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Gewaltprävention
  • #Fußball
  • #Sportstätten
  • #Sportgerichtsbarkeit

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