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Anfrage 7268/2020-2025 · Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz · 9. Januar 2024 · TOP 3.5

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse - Bedeutung für die kommunale Wärmeplanung in Bielefeld

Anfrage der CDU vom 20.12.2023

  • CDU
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die CDU-Ratsfraktion fragt nach den Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Schuldenbremse auf die Finanzierbarkeit der kommunalen Wärmeplanung in Bielefeld. Zudem erkundigt sie sich, ob das Urteil Folgen für die Initiierung, den Aufbau oder den Betrieb von Bürgerenergiegesellschaften hat.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze im Bundeshaushalt 2024 stabil geblieben ist und die Stadtwerke Bielefeld daher weiterhin mit einer Genehmigung ihrer Förderprojekte rechnen. Zudem stehen der Bevölkerung Bundesförderungen für den Heizungstausch und energetische Gebäudesanierungen zur Verfügung. Auf die Gründung und den Aufbau einer lokalen Bürgerenergiegenossenschaft hat das Gerichtsurteil keine direkten Auswirkungen, sodass die Stadt den initiierten Beteiligungsprozess wie geplant weiter begleitet.
Zahlen
  • Für die Bundesförderung effiziente Wärmenetze sind für 2024 unverändert 0,8 Milliarden Euro und für 2025 1,0 Milliarde Euro eingeplant.
  • Der Austausch fossiler Heizungen wird seit Januar 2024 mit bis zu 70 Prozent Investitionskostenzuschuss gefördert.
  • Weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden mit bis zu 20 Prozent gefördert.
  • Mit einem integrierten Sanierungsfahrplan sind für ein Einfamilienhaus bis zu 90.000 Euro Gesamtförderung möglich.
  • An einer Informationsveranstaltung zu Bürgerenergiegenossenschaften im November 2023 nahmen rund 60 Personen teil.

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