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Anfrage 7388/2020-2025 · Finanz- und Personalausschuss · 30. Januar 2024 · TOP 3.1

Anfrage der FDP Fraktion zur Vergnügungssteuer Tanz

  • FDP
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die FDP-Fraktion fragt, ob die Stadtverwaltung plant, die Tanzsteuer im laufenden Jahr ab April wieder in voller Höhe zu erheben. Zudem möchte sie wissen, ob dazu bereits Gespräche mit den Clubbetreibenden stattgefunden haben.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung verweist auf einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2021, nach dem die Steuer nach dem Wegfall der Corona-Einschränkungen für 24 Monate ausgesetzt und der Steuersatz auf acht Prozent gesenkt wurde. Dieser Aussetzungszeitraum endet im April 2024. Nach mehreren Gesprächen mit den Clubbetreibenden und einer Auswertung plant die Verwaltung eine Satzungsänderung, um die Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen in der modifizierten Form ab dem 1. Mai 2024 wieder zu erheben.
Zahlen
  • Die Aussetzung der Vergnügungssteuer galt für einen Zeitraum von 24 Monaten.
  • Der Steuersatz der Kartensteuer für Tanzveranstaltungen wurde laut Ratsbeschluss auf acht Prozent gesenkt.
  • Die modifizierte Erhebung der Steuer ist ab dem 1. Mai 2024 vorgesehen.

#Vergnügungssteuer #Tanzsteuer #Clubszene #Corona-Hilfen

Ausgewertet: Anfrage FDP Fraktion zum FiPA 30.01. Vergnügungssteuer Tanz · Antwort Anfrage FDP FPA 30.01.24 Vergnügungssteuer Tanz

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