Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
- Gefragt
- Die Ratsgruppe AfD erkundigt sich nach der Brand- und Explosionsgefahr durch abgestellte E-Roller im öffentlichen Raum infolge einer Mitnahme-Verbots-Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen für öffentliche Verkehrsmittel. Sie fragt, wie die Verwaltung dieser Gefahr begegnen will und ob ein generelles Verbot von E-Rollern geplant ist.
- Antwort der Verwaltung
- Die Verwaltung erklärt, dass eine Brandgefahr durch E-Scooter im öffentlichen Raum aufgrund derzeit unzureichender Sicherheitsstandards der Akkus zwar nicht ausgeschlossen werden kann. Die Gefahrenlage im Freien sei jedoch nicht mit der in geschlossenen Fahrzeugen vergleichbar, da Rauchgase entweichen können und Fluchtmöglichkeiten bestehen. Ein Verbot von Leih-E-Scootern ist daher nicht geplant; gegen verkehrswidriges Abstellen sollen stattdessen feste Abstellbereiche eingerichtet werden.
#E-Scooter #Brandgefahr #Lithium-Ionen-Akkus #Öffentlicher Raum
Ausgewertet: VL 7672 Brandgefahr E-Roller Anfrage AfD · Zur VL 7672 Anfrage AfD Brandgefahr Antwort
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- 14. März 2024 · Rat der Stadt Bielefeld · TOP 3.3 Tagesordnung Sitzung im Ratsinformationssystem