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Anfrage 7672/2020-2025 · Rat der Stadt Bielefeld · 14. März 2024 · TOP 3.3

Brand- und Explosionsgefahr durch E-Roller

Anfrage der Ratsgruppe AfD vom 05.03.2024

  • AfD
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die Ratsgruppe AfD erkundigt sich nach der Brand- und Explosionsgefahr durch abgestellte E-Roller im öffentlichen Raum infolge einer Mitnahme-Verbots-Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen für öffentliche Verkehrsmittel. Sie fragt, wie die Verwaltung dieser Gefahr begegnen will und ob ein generelles Verbot von E-Rollern geplant ist.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass eine Brandgefahr durch E-Scooter im öffentlichen Raum aufgrund derzeit unzureichender Sicherheitsstandards der Akkus zwar nicht ausgeschlossen werden kann. Die Gefahrenlage im Freien sei jedoch nicht mit der in geschlossenen Fahrzeugen vergleichbar, da Rauchgase entweichen können und Fluchtmöglichkeiten bestehen. Ein Verbot von Leih-E-Scootern ist daher nicht geplant; gegen verkehrswidriges Abstellen sollen stattdessen feste Abstellbereiche eingerichtet werden.

#E-Scooter #Brandgefahr #Lithium-Ionen-Akkus #Öffentlicher Raum

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