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Anfrage 7674/2020-2025 · Rat der Stadt Bielefeld · 14. März 2024 · TOP 3.4

Einbürgerung somalischer Schutzsuchender

Anfrage der Ratsgruppe Die PARTEI und des Einzelvertreters Herr Alich [parteilos] vom 06.03.2024

  • PARTEI
  • Einzel
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die Ratsgruppe Die PARTEI und der Einzelvertreter Robert Alich erkundigen sich nach Fortschritten bei der Ausstellung offizieller Dokumente und der Einbürgerung somalischer Geflüchteter in Bielefeld. Hintergrund sind bürokratische Hürden bei der Identitätsklärung, von denen Betroffene trotz jahrelangem Aufenthalt und Berufstätigkeit betroffen sind.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung betont, dass die Identitätsklärung stets eine rechtlich strenge Einzelfallprüfung anhand des vom Bundesverwaltungsgericht vorgegebenen Stufenmodells ist. Der Rückgriff auf Zeugenaussagen kommt erst infrage, wenn die Beschaffung amtlicher Dokumente unmöglich ist, was bislang nicht der Fall war. Sofern die Identität im Standesamt nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, erfolgt die Beurkundung mit einem erläuternden Zusatz, was jedoch im öffentlichen Leben keine wesentlichen Nachteile bringe.
Zahlen
  • Aktuell befinden sich Einbürgerungsanträge von 10 somalischen Familien mit insgesamt 21 Personen in der Prüfung.
  • Im Jahr 2023 konnte ein Einbürgerungsverfahren nach erfolgreicher Identitätsklärung abgeschlossen werden.

#Einbürgerung #Identitätsklärung #Standesamt #Geflüchtete

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