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Anfrage 8019/2020-2025 · Digitalisierungsausschuss · 12. Juni 2024 · TOP 3.1

Nutzungsdauer IT-Hardware

Anfrage der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 07.05.2024

  • Grüne
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erkundigt sich nach den Kriterien für die Nutzungsdauer, Reparatur und Weiterverwendung von städtischer IT-Hardware. Hintergrund ist das Ziel der Bielefelder Nachhaltigkeitsstrategie, IT-Ressourcen möglichst effizient einzusetzen.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung nutzt IT-Hardware mindestens 48 Monate und tauscht Geräte grundsätzlich nur bei Defekten oder unzureichender Leistung aus. Reparaturen erfolgen in der Regel nur während der Garantiezeit, danach werden sie aus Wirtschaftlichkeitsgründen nur im Einzelfall geprüft. Noch funktionsfähige Altgeräte werden stadtintern weitergenutzt oder fachgerecht entsorgt; eine Weitergabe an Externe scheidet aus Haftungsgründen meist aus. Bestimmte Kompakt-PCs, die wegen mobiler Arbeitsformen durch Laptops ersetzt werden, nimmt der Vertragspartner jedoch zur Weiterverwendung in Zahlung.
Zahlen
  • Hardware soll gemäß Beschluss des Verwaltungsvorstands vom 18.06.2019 mindestens 48 Monate lang genutzt werden.
  • Die zur Ausmusterung anstehenden Kompakt-PCs wurden überwiegend im Zeitraum von 2019 bis 2021 angeschafft.

#IT-Hardware #Nutzungsdauer #Nachhaltigkeit #Geräteaustausch

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