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Anfrage 8520/2020-2025 · Rat der Stadt Bielefeld · 26. September 2024 · TOP 3.4

Bewertung und Handhabung von Kundgebungen in der Bielefelder Innenstadt

Anfrage von Herrn Alich [parteilos] vom 21.08.2024

  • Einzel
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Das parteilose Ratsmitglied Robert Alich fragt nach der rechtlichen Bewertung und Handhabung einer Kundgebung am 20. Juli 2024 in der Innenstadt. Er möchte wissen, warum die Polizei das Zeigen von Abbildungen des PKK-Führers Abdullah Öcalan zuließ und welche Maßnahmen ergriffen wurden.
Antwort der Verwaltung
Das Büro des Rates leitet eine Stellungnahme des Polizeipräsidiums Bielefeld weiter. Die Polizei erklärt, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts kein generelles Verbot von Abbildungen Abdullah Öcalans enthalte, sondern Ausnahmen zulasse. Da die gezeigten Bilder die Person in Zivilkleidung darstellten und nicht den bekannten strafrechtlich relevanten Motiven entsprachen, wurde auf ein Eingreifen verzichtet. Eine nachträgliche gemeinsame Überprüfung durch Polizei und Staatsanwaltschaft ergab keinen Anfangsverdacht einer Straftat.

#Demonstration #Versammlungsrecht #Kennzeichenverbot #Polizei

Ausgewertet: 8520 Anfrage Hr. Alich Kundgebungen · 8520 Antwort Polizeipräsidium

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