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Anfrage 8734/2020-2025 · Rat der Stadt Bielefeld · 26. September 2024 · TOP 3.2

Mobilisierung unbebauter baureifer Grundstücke durch die Einführung einer Grundsteuer C

gemeinsame Anfrage der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vom 19.09.2024

  • SPD
  • Grüne
  • Linke
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke fragen, ob die Verwaltung die Einführung einer Grundsteuer C zur Mobilisierung unbebauter, baureifer Grundstücke vorbereitet und wann dazu eine Beschlussvorlage vorgelegt wird. Zudem erkundigen sie sich nach der Zahl und Gesamtfläche der betroffenen Grundstücke in Bielefeld sowie nach vergleichbaren Städten mit ähnlichen Plänen.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung hat die Voraussetzungen für die Einführung einer Grundsteuer C geprüft und verweist auf hohe rechtliche und planerische Hürden. Für eine Erhebung müssen fundierte städtebauliche Gründe wie ein nachweisbar erhöhter Bedarf an Wohn- oder Arbeitsstätten vorliegen. Zudem erfordert die genaue Abgrenzung und Erfassung baureifer Grundstücke sowie die Frage nach der Einbeziehung von Gewerbeflächen aufwendige Prüfungen im Einzelfall durch Bau- und Steuerverwaltung.

#Grundsteuer C #Baulandmobilisierung #Innenentwicklung #Städtebau

Ausgewertet: 8734 Anfrage SPD Grüne Linke GrundsteuerC · 8734 Antwort der Verwaltung

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