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Anfrage 9063/2020-2025 · Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz · 19. November 2024 · TOP 3.1

Verpflichtungen gegenüber der Umwelthilfe

Anfrage der FDP vom 12.11.2024

  • FDP
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die FDP-Fraktion fragt, welche Verpflichtungen die Stadt Bielefeld durch Verträge oder Vergleiche gegenüber der Deutschen Umwelthilfe eingegangen ist. Zudem möchte sie wissen, für welchen Zeitraum diese Verpflichtungen gelten und welche Bereiche sie betreffen.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung verweist auf einen im Februar 2020 vor dem Oberverwaltungsgericht NRW geschlossenen Vergleich zum Luftreinhalteplan Bielefeld, mit dem die kurzfristige Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte sichergestellt werden sollte. Die dort vereinbarten Maßnahmen gelten zeitlich unbegrenzt, insbesondere vor dem Hintergrund verschärfter EU-Grenzwerte ab 2030. Inhaltlich umfasst der Vergleich verschiedene Maßnahmenbündel im Verkehrsbereich, darunter die Umgestaltung des Jahnplatzes, die Modernisierung der Busflotte, den Ausbau von ÖPNV und Radverkehr sowie Elektromobilität und Parkraummanagement.
Zahlen
  • Im Februar 2020 schlossen das Land NRW, die Stadt Bielefeld und die Deutsche Umwelthilfe den gerichtlichen Vergleich.
  • Am Jahnplatz soll der motorisierte Individualverkehr um 35 % reduziert werden.
  • Bis zum Jahr 2030 sind künftig halbierte Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid verpflichtend einzuhalten.

#Deutsche Umwelthilfe #Luftreinhalteplan #Stickstoffdioxid #Verkehrsmaßnahmen

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