Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
- Gefragt
- Die FDP-Fraktion erkundigt sich nach den erfassten Fallzahlen, der geschätzten Dunkelziffer und Verurteilungsraten bei sexuellen Übergriffen und Misshandlungen von Kindern und Jugendlichen in Bielefeld. Zudem fragt sie nach dem Umsetzungsstand von Kinderschutzkonzepten und entsprechenden Mitarbeiterschulungen in Kindertagesstätten, Offenen Ganztagsschulen sowie bei städtischen und freien Trägern der Jugendhilfe.
- Antwort der Verwaltung
- Die Stadtverwaltung teilt mit, dass Fallzahlen zu Übergriffen, Dunkelziffern und Verurteilungsraten im Rahmen der Pflichtstatistik der Jugendhilfe nicht erfasst werden und mit der aktuellen Software nicht auswertbar sind. Gesetzlich müssen alle betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen wie Kitas und stationäre Jugendhilfeeinrichtungen ein Schutzkonzept vorhalten; zuständige Kontrollinstanz ist das Landesjugendamt, weshalb der Stadt kein Überblick über freie Träger vorliegt. Die städtischen Kitas werden ihre aktualisierten Konzepte fristgerecht vorlegen, und auch in den Offenen Ganztagsschulen sowie städtischen Heimeinrichtungen liegen entsprechende Schutz- und Präventionskonzepte vor, die regelmäßig geschult und überprüft werden.
- Zahlen
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- Die Frist zur Vorlage der aktualisierten Gewaltschutzkonzepte städtischer Kitas beim Landesjugendamt ist der 31. Dezember 2024.
- Die nächste interne reguläre Überprüfung der Schutzkonzepte in den städtischen stationären Jugendhilfeeinrichtungen ist für Sommer 2025 terminiert.
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Ausgewertet: Anfrage FDP sexuelle Misshandlungen bei Kindern und Jugendlichen · 2024-11-20 JHA-Antwort FDP sexuelle Misshandlungen bei Kindern und Jugendlichen (002) · Anfrage FDP sexuelle Misshandlungen bei Kindern und Jugendlichen
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Behandelt in
- 20. November 2024 · Jugendhilfeausschuss · TOP 5.2 Tagesordnung Sitzung im Ratsinformationssystem