Worum es geht
Der Ausschuss hat einen Beschluss des Seniorenrates abgelehnt, der zusätzliche zeitlich beschränkte Tempo-30-Schilder forderte. Die Verwaltung wies unter anderem darauf hin, dass Supermärkte nach der Straßenverkehrsordnung nicht als schutzwürdige Einrichtungen für vereinfachte Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten. Für Autofahrer und Fußgänger in den betroffenen Bereichen ändert sich somit vorerst nichts an der Beschilderung.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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