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Stadtentwicklungsausschuss · 1. September 2020 · TOP 26.1

Erstaufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/S 59 „Wohnen am Fechterweg“ für das Gebiet südlich der Wohnbebauung entlang der Straße Fechterweg, westlich der Wohnbebauung entlang der Windelsbleicher Straße und östlich der Bahnschienen im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB. - Stadtbezirk Senne - Entwurfsbeschluss Beschluss zur Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB)

Abweichend vom Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss hat einstimmig, abweichend vom ursprünglichen Beschlussvorschlag, den Entwurf und die Offenlage für das Baugebiet am Fechterweg in Senne beschlossen. Vorgesehen ist eine gemischte Nutzung mit Gewerbe und rund 19 Wohnungen, von denen etwa 30 Prozent mit Fördermitteln entstehen sollen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Wohnungsbau
  • #Mischgebiet
  • #Geförderter Wohnraum
  • #Senne

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