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Stadtentwicklungsausschuss · 1. September 2020 · TOP 28.1

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/4/08.00 „Innenentwicklung Schliemannstraße“ für den Bereich der westlichen Grundstücke der Schliemannstraße (Nummern 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 20a, 22, 24, 26, 28 und 28a) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB - Stadtbezirk Stieghorst - Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Einstimmig wurde der Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans an der Schliemannstraße in Stieghorst gefasst. Die Planung sieht eine Innenentwicklung vor, durch die etwa elf neue Wohneinheiten entstehen können. Auf eine verbindliche Quote für geförderten Wohnungsbau wird in diesem Einzelfall verzichtet.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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