Frisch Auf! Bielefeld

Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss · 26. Februar 2020 · TOP 6

3. Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom 29.09.2018, zuletzt geändert durch die 2. Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom 01.10.2019

Mit großer Mehrheit beschlossen

Worum es geht

Mit großer Mehrheit hat der Ausschuss eine geänderte Verordnung für Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen beschlossen. Damit wird die Grundlage geschaffen, um anlässlich des Straßenkunstfestivals „Hut ab!“ am ersten Sonntag im April eine Sonntagsöffnung der Geschäfte zu ermöglichen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Ladenöffnung
  • #Verkaufsoffener Sonntag
  • #Einzelhandel
  • #Straßenkunstfestival

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