Worum es geht
Der Ausschuss hat eine Vorlage zur Außengastronomie in der Nebensaison 2020/2021 während der Pandemie einstimmig beschlossen. Dabei wurde unter anderem der Einsatz von Heizstrahlern in den kälteren Monaten thematisiert, für die es in Bielefeld bislang keine gesonderten Verbote gibt. Die Regelung soll es Gastronomen erleichtern, Gäste trotz Corona-Beschränkungen auch im Außenbereich zu bedienen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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