Worum es geht
Die bestehenden Entsendungen städtischer Vertreter in Aufsichtsräte und Gesellschafterversammlungen von Beteiligungsunternehmen werden vorerst weitergeführt. Sie enden erst, wenn der nach der Kommunalwahl neu gewählte Rat die Posten neu besetzt. Dies stellt sicher, dass die städtischen Gesellschaften auch während des politischen Übergangs handlungsfähig bleiben.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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