Frisch Auf! Bielefeld

Schul- u. Sportausschuss · 17. März 2020 · TOP 3.8

Veränderungsbedarf bei den Standorten Gemeinsamen Lernens (GL) an Grundschulen in Bielefeld; hier: Schulträgerzustimmung gemäß § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) zu Einrichtung bzw. Widerruf des GL

Einstimmig bei einigen Enthaltungen beschlossen

Worum es geht

Der Schul- und Sportausschuss stimmte Änderungen beim Gemeinsamen Lernen an Grundschulen zum Schuljahr 2020/2021 zu. Am Grundschulverbund nördliche Innenstadt (Hellingskampschule) wird das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Förderbedarf eingerichtet, während es an der Grundschule Ubbedissen widerrufen wird.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Gemeinsames Lernen
  • #Inklusion
  • #Grundschulen

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