Worum es geht
Ein Antrag, drei Millionen Euro des ISB-Jahresüberschusses nicht in den städtischen Haushalt abzuführen, sondern zweckgebunden für Gebäudesanierungen und bezahlbaren Wohnraum zurückzulegen, wurde bei Stimmengleichheit abgelehnt. Damit verbleiben die Mittel nicht direkt beim Immobilienservicebetrieb, sondern werden wie ursprünglich vorgesehen dem allgemeinen Haushalt zugeführt.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
- #Jahresüberschuss
- #Wohnraumförderung
- #Gebäudesanierung
- #Haushalt