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Stadtentwicklungsausschuss · 3. März 2020 · TOP 15.1

Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. III/Br39 "Wohnbebauung entlang der Straße Ziemannsweg" für das Gebiet nördlich der Braker Straße, südöstlich der Straße Wefelshof und westlich einschließlich der Straße Ziemannsweg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Stadtbezirk Heepen - Grundsatzbeschluss

Abweichend vom Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss hat einstimmig einen Grundsatzbeschluss für die Wohnbebauung am Ziemannsweg in Heepen gefasst. Dabei wurde abweichend von der Standardregelung entschieden, dass bei den vier geplanten Einzelhäusern mindestens ein Gebäude als öffentlich gefördertes Eigenheim verwirklicht werden soll. Dies ermöglicht es Schwellenhaushalten, dort vergünstigtes Wohneigentum zu bilden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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