Worum es geht
Der Ausschuss hat einstimmig einen Grundsatzbeschluss für die Wohnbebauung am Ziemannsweg in Heepen gefasst. Dabei wurde abweichend von der Standardregelung entschieden, dass bei den vier geplanten Einzelhäusern mindestens ein Gebäude als öffentlich gefördertes Eigenheim verwirklicht werden soll. Dies ermöglicht es Schwellenhaushalten, dort vergünstigtes Wohneigentum zu bilden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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