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Stadtentwicklungsausschuss · 3. März 2020 · TOP 20.2

Bebauungsplan Nr. I/ St 50 „Wohnen und Arbeiten auf dem Schillinggelände“ für das Gebiet Paderborner Straße, Altmühlstraße sowie 229. Änderung „Wohnen und Mischnutzung Schillinggelände“ des Flächennutzungsplanes (FNP) im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) Baugesetzbuch (BauGB) - Stadtbezirk Sennestadt - Abschließender Beschluss über die FNP Änderung Beschluss über Stellungnahmen Satzungsbeschluss

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung für das Schillinggelände in Sennestadt wurden einstimmig beschlossen. Auf dem rund 11,7 Hektar großen Areal sollen 130 bis 150 Wohneinheiten sowie Flächen für Gewerbe, kirchliche und soziale Zwecke entstehen. Für den Stadtteil bedeutet dies ein großes neues Mischquartier zum Wohnen und Arbeiten.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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