Worum es geht
Der Rat hat eine neue Wahlordnung für den Seniorenrat beschlossen. Sie passt die Bestimmungen an das Kommunalwahlrecht an, verzichtet auf die Veröffentlichung sensibler persönlicher Adressdaten und senkt die Zahl der nötigen Unterstützungsunterschriften für Kandidaturen auf zwanzig. Für ältere Bürgerinnen und Bürger vereinfacht dies die Beteiligung und Kandidatur zur Seniorenratswahl.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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