Frisch Auf! Bielefeld

Rat der Stadt Bielefeld · 10. Dezember 2020 · TOP 29

Einspruch des Herrn M. aus Bielefeld vom 01.10.2020 in Form einer Wahlbeschwerde gegen die Briefwahl zu den Kommunalwahlen am 13.09.2020

Mit Mehrheit beschlossen

Worum es geht

Der Rat der Stadt hat die Beschwerde eines Bielefelder Bürgers gegen die Briefwahl bei der vergangenen Kommunalwahl mit Mehrheit zurückgewiesen. Die rechtliche Prüfung der Verwaltung hatte ergeben, dass der Einspruch unbegründet ist. Das amtliche Wahlergebnis bleibt somit bestehen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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