Worum es geht
Der Rat der Stadt hat die Beschwerde eines Bielefelder Bürgers gegen die Briefwahl bei der vergangenen Kommunalwahl mit Mehrheit zurückgewiesen. Die rechtliche Prüfung der Verwaltung hatte ergeben, dass der Einspruch unbegründet ist. Das amtliche Wahlergebnis bleibt somit bestehen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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