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Finanz- und Personalausschuss · 21. September 2021 · TOP 11

Erlass einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen in der Straße Schelpmilser Weg (Seitenarm) von Krampenweg bis Ausbauende (Wendehammer)

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung am Seitenarm des Schelpmilser Wegs in Heepen wurde einstimmig eine Sondersatzung beschlossen. Weil der betroffene Abschnitt nur einseitig anbaubar ist, wird der Beitragssatz für die anliegenden Grundstückseigentümer halbiert, während die Stadt zusätzliche Kosten von 4.400 Euro trägt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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