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Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss · 23. Juni 2021 · TOP 11

Entscheidung über den Verbleib von Mitteln aus der Überkompensation in der OWL GmbH

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss hat einstimmig beschlossen, einen Rückzahlungsbetrag aus einer Überkompensation in Höhe von rund 30.000 Euro bei der OWL GmbH zu belassen. Die Mittel stehen der regionalen Entwicklungsgesellschaft damit als Sonderbeitrag für anstehende Investitionen in den Jahren 2021 und 2022 zur Verfügung. Dies stärkt die gemeinsame regionale Arbeit der beteiligten Kommunen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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