Worum es geht
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat beschlossen, das kommunale Förderprogramm zum Teilhabechancengesetz bis 2029 fortzusetzen. Dabei werden Ausgleichszahlungen für Arbeitsplätze von Langzeitarbeitslosen im gemeinnützigen Bereich und bei der Stadtverwaltung unverändert weitergezahlt, während die städtischen Stellen ab 2023 leicht verringert werden. Dies sichert betroffenen Bielefelderinnen und Bielefeldern weiterhin wichtige berufliche Perspektiven.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
- #Teilhabechancengesetz
- #Langzeitarbeitslosigkeit
- #Arbeitsmarkt
- #Beschäftigungsförderung