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Schul- u. Sportausschuss · 19. Januar 2021 · TOP 1.7

Benennung der Vertreter/innen sowie deren Stellvertreter/innen für die Teilnahme an den Schulkonferenzen im Rahmen der Mitwirkung bei der Besetzung von Schulleitungsstellen gem. § 21 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bielefeld

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Schul- und Sportausschuss hat die Vertreterinnen und Vertreter des Schulträgers für Schulkonferenzen zur Besetzung von Schulleitungsstellen einstimmig bestimmt. Die Benennungen gelten für die gesamte Wahlperiode von 2020 bis 2025. Damit ist geregelt, wer bei der Auswahl neuer Schulleitungen an den entsprechenden Bielefelder Schulen mitwirkt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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