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Schul- u. Sportausschuss · 19. Januar 2021 · TOP 1.8

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung Nr. 211 - Schulträgerzustimmung zur Einrichtung des "Gemeinsamen Lernens" gemäß § 20 Abs. 5 Schulgesetz (SchG) an weiteren Sekundarstufe I -Schulen der Stadt Bielefeld zum Schuljahr 2021/2022

Mit großer Mehrheit beschlossen

Worum es geht

Der Schul- und Sportausschuss hat mit großer Mehrheit eine Dringlichkeitsentscheidung zur Ausweitung des Gemeinsamen Lernens genehmigt. Dadurch können ab dem Schuljahr 2021/2022 weitere weiterführende Bielefelder Schulen Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam unterrichten. Die formelle Einrichtung war zuvor bereits durch die Bezirksregierung Detmold erfolgt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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