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Schul- u. Sportausschuss · 8. Juni 2021 · TOP 2.6

Bewilligung von Zuschüssen zur Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen 2021 nach § 8 der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Bielefeld

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Einstimmig wurde die Bewilligung von Zuschüssen für die Unterhaltung von vereinseigenen Sportanlagen in Höhe von insgesamt 64.085,20 Euro beschlossen. Die städtischen Gelder kommen zahlreichen Sport- und Tennisvereinen in Bielefeld für die Pflege ihrer Plätze und Gebäude zugute.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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