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Stadtentwicklungsausschuss · 2. Februar 2021 · TOP 17.1

Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB für das Bebauungsplanverfahren Nr. II/J39 „Wohnen nördlich der Straße Böckmannsfeld, westlich der Straße Düsterfeld“ für das Gebiet nördlich der Straße Böckmannsfeld und südlich der landwirtschaftlichen Fläche Böckmanns Feld. - Stadtbezirk Jöllenbeck - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB)

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss hat einstimmig beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für ein geplantes Wohngebiet nördlich der Straße Böckmannsfeld in Jöllenbeck zu starten. Bürgerinnen und Bürger können die Planungsunterlagen über eine Auslegung einsehen und Stellungnahmen dazu abgeben.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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