Worum es geht
Träger im inklusiven Netzwerk der Offenen Kinder- und Jugendarbeit dürfen nicht verbrauchte Fördergelder aus den Jahren 2020 und 2021 flexibler verwenden. Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig, dass diese Mittel nach Abstimmung mit dem Jugendamt für andere Inklusionsmaßnahmen eingesetzt werden können, sofern keine Folgekosten entstehen. Zehn Bielefelder Einrichtungen profitieren von dieser Regelung zur Förderung inklusiver Angebote.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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