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Stadtentwicklungsausschuss · 9. März 2021 · TOP 19

Verwendung der Ausbildungsverkehr-Pauschale nach § 11 a ÖPNVG in 2021

Bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen

Worum es geht

Für das Jahr 2021 hat der Ausschuss festgelegt, 97,5 Prozent der vom Land bereitgestellten Mittel aus der Ausbildungsverkehr-Pauschale an die örtlichen Verkehrsunternehmen weiterzuleiten. Der restliche Anteil dient zur Deckung der anfallenden städtischen Personalkosten bei der Abwicklung der Gelder.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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