Worum es geht
Ein Antrag, den Verzicht auf Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie, Dachaufsteller und Warenauslagen direkt bis Ende 2022 zu verlängern, wurde mehrheitlich abgelehnt. Damit bleibt es vorerst bei der bereits beschlossenen Gebührenbefreiung für das Jahr 2021.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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