Worum es geht
Der Rat hat einstimmig beschlossen, im gesamten Jahr 2021 auf Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie, Dachaufsteller und Warenauslagen zu verzichten. Dies soll Gastronomen und den örtlichen Einzelhandel angesichts der anhaltenden Belastungen durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich entlasten.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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