Worum es geht
Der Rat hat einen Änderungsantrag abgelehnt, der die Bedingungen für Taxifahrten zum Impfzentrum grundlegend lockern sollte. Gefordert war unter anderem ein Anspruch für alle Personen ab 65 Jahren ohne Nachweis einer Pflegebedürftigkeit oder Schwerbehinderung. Es bleibt somit bei den zuvor festgelegten, engeren Zugangsvoraussetzungen für den Fahrdienst.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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