Worum es geht
Der Rat hat einen Beschluss zur Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen abweichend von der Verwaltungsvorlage mit großer Mehrheit gefasst. Zuvor war geprüft worden, ob eine reine Pauschalsteuer nach Fläche möglich ist, was sich rechtlich als unzulässig erwiesen hatte.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
- #Vergnügungssteuer
- #Tanzveranstaltungen
- #Steuerrecht
- #Finanzen